Faktencheck Windkraft

Faktencheck Windkraft

Angesichts des Klimawandels wurden bei dem Klimagipfel in Paris 2015 Vorgaben zur CO2-Reduktion beschlossen. Seit zwei Jahren werden längst erforderliche Maßnahmen angeschoben und haben auch den Hotzenwald erreicht. Dazu gehört unter anderem der Bau von Windrädern, der wie jede menschliche Maßnahme Auswirkungen auf die Umwelt hat. Dabei müssen diese Effekte aber immer im Vergleich zu anderen Ursachen von solchen Umweltbelastungen gesehen werden, was leider allzu oft ignoriert wird.

Natürlich wird auch die Energiegewinnung durch Windkraft auf unsere Region wirken, was einigen Mitmenschen Sorge bereitet.

Eine nicht näher bezeichnete Gruppierung verteilt Infoblätter in unseren Gemeinden und pflegt eine Website unter dem Namen windrad-irrsinn-schwarzwald.

https://sites.google.com/view/windrad-irrsinn-schwarzwald/startseite

https://sites.google.com/view/windrad-irrsinn-schwarzwald/startseite

Dort werden ohne weitere Quellenangaben Behauptungen aufgestellt, die, wenn nicht völlig aus der Luft gegriffen, so doch oft übertrieben sind. Hier unser Faktencheck der leider nicht so kurz und bündig funktioniert, wie die Thesen der Windkraftgegner:

Inhalt

Seite 2:

  • „Nachweislich“ wird der Wert von Grundstücken und Immobilien um bis zu 40 % sinken.
  • Unkalkulierbare negative Auswirkungen auf den Tourismus im Umkreis von 20 km.
  • Pro Windrad 180 kg lungengängiges Mikroplastik jährlich durch Abrieb.

Seite 3:

  • Bis zu 3,6 Tonnen toxische Chemikalien (BPA und PFAS) geraten pro Windrad bei 20 Jahren Laufzeit ins Erdreich und Grundwasser.

Seite 4:

  • Pro Windrad werden 2-3 Fußballfelder Wald dauerhaft zerstört.
  • Geschützte Vögel, Fledermäuse und Insekten werden zu Tausenden geschreddert.
  • Die Auslastung der Windräder in Ba-Wü beträgt nur 20 %. Im Schwarzwald sind sie nur Dank hoher Subventionen rentabel.

Seite 5:

  • Gewaltiger Ressourcenverbrauch an Stahlbeton (über 3000 t pro Windrad), Erdöl, Kupfer oder SF6-Gas.
  • Die Entsorgung der Kunststoffasern der Rotorblätter ist ungeklärt.
  • Status als Biosphärenreservat ist bedroht.
  • Wegen Eisschlaggefahr sind Loipen und Wanderwege nicht nutzbar.

Seite 6:

  • Windanlagen verursachen Dürren.
  • Infraschall kann im Umkreis von 20 km krank machen, weshalb Frankreich die

Baugenehmigungen entzogen hat.



Behauptung: „Nachweislich“ wird der Wert von Grundstücken und Immobilien um bis zu 40 % sinken.

Dagegen „vermutet“ Dr. Axel Tausendpfund von der Eigentümergemeinschaft Haus und Grund eine Wertminderung von 20 bis 30 %.

Nach einer Studie in den USA mit Daten von mehr als 300 Millionen Hausverkäufen im Umkreis von 10 Kilometern um die jeweilige, in sichtbarer Entfernung befindliche Windturbine erzielten Besitzer von Häusern mit Sicht auf Windräder lediglich 1,2 Prozent geringere Preise. Die in den Proceedings of the National Academy of Sciences (PNAS) veröffentlichte Studie unter Beteiligung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) kommt zu dem Ergebnis, dass die Nähe von Immobilien zu Windkraftanlagen sich nur geringfügig und vorübergehend auf deren Wert auswirkt.

Den Forschenden zufolge verringert sich der Immobilienpreis bei Häusern im Umkreis von 10 Kilometern zu Windkraftanlagen durchschnittliche um 1 Prozent. Außerdem nimmt er mit der Zeit ab – sowohl im Hinblick darauf, dass neuere Installationen eine geringere Beeinträchtigungswirkung haben, als auch in dem Sinne, dass die Wertminderung einer Immobilie drei Jahre nach der Installation ihren Höhepunkt erreicht hat. Im Laufe der folgenden Jahre verringere sich der Wertverlust dann immer weiter. 

Behauptung: Unkalkulierbare negative Auswirkungen auf den Tourismus im Umkreis von 20 km.

Das Institut für Wirtschafts- und Kulturgeographie an der Leibniz Universität Hannover stellte 2015 fest, dass bisherige Studien auf einen negativen Zusammenhang zwischen Energiegewinnung aus Wind und touristischer Nachfrage hindeuten. Allerdings basierten alle Studien auf Stichprobenerhebungen, die lediglich für bestimmte Regionen und Zielgruppen aussagekräftig sind.

2022 erläutert eine Untersuchung der IG-Windkraft Österreich, „Windparks haben keinen feststellbaren Einfluss auf die Nächtigungszahlen. Weder auf Bundeslandebene, noch auf Ebene der Bezirke oder der Windparkregionen sind durch den Ausbau der Windkraft Auswirkungen auf die Nächtigungen zu erkennen.“

Behauptung: Pro Windrad 180 kg lungengängiges Mikroplastik jährlich durch Abrieb.

Jan Liersch von der TU Berlin als Fachmann zur Erosion an Rotorblättern sowie das Fraunhofer Institut schätzen für den Lackabtrag eher 1 kg jährlich (= 1 kg/a) pro WKA. Würde theoretisch nach vier Jahren die komplette Beschichtung erodiert werden, ergebe sich ein maximaler Materialabtrag von 1.395 t/a für alle rund 31.000 Windkraftanlagen in Deutschland, also maximal 10 kg pro Rad und Jahr.

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland insgesamt rund 183.600 Tonnen Feinstaub in der Partikelgröße 10 Mikrometer (μm) und 84.000 Tonnen in der Partikelgröße 2,5 Mikrometer (μm) emittiert. Der Anteil des Rotorblattabriebs von WKA macht also nur etwa 0,15 % des Gesamtfeinstaubs in Deutschland aus. Die 400 t Abrieb aller benötigten Windräder, die für die Versorgung Deutschlands mit erneuerbaren Energien benötigt werden, wären dann nur 20% der – toxisch viel gefährlicheren – Feinstaubmenge von über 2000 t, die jährlich in Deutschland allein durch Feuerwerk verursacht wird.

Als Vergleich werden vom Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik zudem jährliche Abriebwerte von Reifen mit 102.090 t/a und von Schuhsohlen mit 9.047 t/a angegeben.

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Behauptung: Bis zu 3,6 Tonnen toxische Chemikalien (BPA und PFAS) geraten pro Windrad bei 20 Jahren Laufzeit ins Erdreich und Grundwasser.

Bisphenol A, oft abgekürzt als „BPA“, ist eine synthetische organische Chemikalie, die zur Herstellung von klaren, starken und leichten Kunststoffen verwendet wird. Diese Polycarbonat-Kunststoffe sind sehr verbreitet: In Wasserflaschen, Tellern, Tassen und Behältern zur Aufbewahrung von Lebensmitteln. BPA wird auch zur Herstellung von Epoxidharzen verwendet, mit denen das Innere von Lebensmittel- und Getränkedosen ausgekleidet wird. Auch für die Herstellung von Elektronik, Baumaterialien und medizinischen Geräten wird BPA verwendet.

Der BUND erläutert: Innerhalb Deutschlands werden jährlich ca. 410.000 Tonnen BPA vermarktet. BPA kann sich bei Kontakt mit Lebensmitteln aus dem Produkt lösen und ist dann in diesen nachweisbar.

Die auch für das Umweltbundesamt arbeitende „Beratungsgesellschaft für integrierte Problemlösungen“ (BIPRO) hat errechnet: Durch den derzeitigen Verbrauch von Epoxidharzen bei der Herstellung von Rotorblättern von Windrädern könnte eine Höchstmenge von insgesamt 948 Kilogramm (max. 92 Kilogramm pro Jahr) BPA in die Umwelt freigesetzt werden. Die meisten BPA-Emissionen werden bei dem im Produktionsprozess verwendeten Epoxidharz erzeugt. Während der Lebensdauer sind keine relevanten BPA-Verluste zu erwarten.

Zu den auch Ewigkeitschemikalien genannten PFAS zählen geschätzt über 10 000 einzelne Substanzen, die in Alltagsprodukten wie Anoraks, Pfannen oder Kosmetik verarbeitet sind. Sie werden auch in Dichtungen, Isolierungen oder Kabeln eingesetzt. Auch Lithium-Ionen-Batterien zum Beispiel für E-Autos, Halbleiter- oder Wasserstofftechnologien sind den Angaben zufolge auf PFAS angewiesen.

Hier lassen sich PFAS nicht einfach ersetzen und hier sollte die Entwicklung von Technologien nicht durch Überregulierung verhindert werden, zumal der Einsatz gerade auch bei Windrädern in geschlossenen Systemen in der Produktion erfolgt.

Die Präsidentin des Automobilverbandes VDA, Hildegard Müller und der Maschinenbau-Präsident Karl Haeusgen warnen, ein pauschales PFAS-Verbot drohe zum „Klimaschutz-Boomerang“ zu werden. Ohne die Chemikalien seien heute weder die bestehenden Fahrzeuge noch zukünftige Fahrzeugtechnologien denkbar.

Konkret fordert Wirtschaftsminister Habeck: Da, wo diese Chemikalien nicht sicher für Mensch und Umwelt verwendet werden und gut durch andere Stoffe ersetzt werden können, sollten wir den schnellen Ausstieg befördern. Das gilt vor allem da, wo sie verbrauchernah eingesetzt werden.“

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Behauptung: Pro Windrad werden 2-3 Fußballfelder Wald dauerhaft zerstört.

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) in Bayern erläutert Zahlen für den Flächenbedarf von Windenergieanlagen (WEA):

  • Betonsockel für das Fundament, die Größe ist abhängig von der Bodenbeschaffenheit,
  • Kranfläche,
  • Zufahrtswege und Stromleitungen,
  • Freiflächen, die aber land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden können.

Nicht alle benötigten Flächen werden dauerhaft versiegelt, Bereiche rund um WEA im Wald werden nach der Errichtung wieder aufgeforstet. Der Flächenbedarf liegt für eine WEA zwischen 0,15 und 1 Hektar – zum oft zitierten Vergleich: Ein Fußballfeld misst gut 0,7 Hektar. Damit steht die Windenergie im Vergleich zu anderen – auch erneuerbaren – Energiequellen extrem gut da, betrachtet man den möglichen Energieertrag in Bezug auf den Flächenverbrauch.

Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (2021) ermittelte folgende Flächenbelegungsfaktoren pro Megawattstunde Strom: Biomasse 519 m2, Photovoltaik 22,5 m2, Windenergie an Land 1,43 m2.

Windkraft ist also ca. 20-mal so flächeneffizient wie Photovoltaik und über 300-mal so flächeneffizient wie Biomasse (beispielsweise Mais oder Brennholz)!

Behauptung: Geschützte Vögel, Fledermäuse und Insekten werden zu Tausenden geschreddert.

Das klingt dramatisch, muss aber in Relation zum tatsächlichen Vogel- und Insektensterben gesehen werden. Außerdem können durch Betriebsmanagement Windräder in für Vögel kritischen Zeiten aus dem Wind gedreht werden. Zu getöteten Vögeln in Deutschland erläutert der Naturschutzbund (Nabu): Etwa 0,1 Mio. gehen jährlich auf das Konto von Windkraft, bereits das 700fache (70 Mio.) auf Autos & Züge, das Tausendfache (100 Mio.) töten jährlich Hauskatzen und gar 115 Millionen werden Opfer von Glasscheiben.

Das große Insektensterben findet hingegen jährlich bei der Mahd statt, wenn die Scheiben der Kreiselmähwerke durch den erzeugten Unterdruck die Insekten vom Boden saugen und schreddern. Ein Übriges erledigt die industrielle Landwirtschaft durch Monokulturen, Düngemittel- und Pestizideinsatz.

Behauptung: Die Auslastung der Windräder in Ba-Wü beträgt nur 20 %. Im Schwarzwald sind sie nur Dank hoher Subventionen rentabel.

Der „Wissenschaftliche Dienst im Bundestag“ hielt 2021 fest: 2018 schüttete die Bundesnetz-agentur 8,15 Milliarden Euro Vergütungen für Windräder an Land aus. Die staatliche Förderung für Steinkohle 1970 bis 2016 betrug 337 Mrd. €, also im Schnitt jährlich 7,8 Mrd. €. Kohleverstromung verursacht laut Umweltbundesamt allerdings hohe verdeckte Kosten durch Luftschadstoffe und Treibhausgase von 20 Cent pro Kilowattstunde im Gegensatz zu 0,28 Cent bei Windenergie. Für Atomenergie summierten sich die gesamtgesellschaftlichen Kosten in den Jahren 2007 bis 2019 auf 348 bis 533 Mrd. € das sind im Schnitt jährlich 35 Mrd. €.

Der Nutzungsgrad der Windkraft schwankte seit 2018 zwischen 10 % und 47 %. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, liefen die Windkraft-Anlagen im 1. Halbjahr 2021 rein rechnerisch zu rund einem Fünftel (20,9 %) unter Volllast. Volllast ist der theoretisch erreichbare Maximalwert bei optimalen Wetterbedingungen. Photovoltaik-Anlagen hatten im gleichen Zeitraum einen durchschnittlichen Nutzungsgrad von 10,5 %, wetterunabhängige Biogas-Anlagen erreichten dagegen mehr als die Hälfte (56,7 %) der möglichen Volllast.

Windkraft, Photovoltaik und Biogas machen den größten Teil (44 %) des ins Stromnetz eingespeisten Stroms aus erneuerbaren Energieträgern aus. Im 1. Halbjahr 2021 stammten 22,1 % des insgesamt eingespeisten Stroms aus Windkraft, 9,4 % aus Photovoltaik und 5,9 % aus Biogas.

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Behauptung: Gewaltiger Ressourcenverbrauch an Stahlbeton (über 3000 t pro Windrad), Erdöl, Kupfer oder SF6-Gas.

Laut dem Bundesverband Windenergie werden nach neuesten Berechnungen für die Windkraftanlagen – jeweils mit Turbine, Turm und Fundament – circa 500 bis 600 Tonnen benötigt.

Das SF6-Gas (Schwefelhexaflourid) wird aber nicht von den Windkraftanlagen ausgestoßen oder verbraucht. Vielmehr verbleibt es während der gesamten Lebensdauer in den Schaltanlagen, wie man sie auch in zahlreichen anderen Energietechniksystemen findet. Zudem wird das Gas anschließend recycelt. In Bezug auf die Gesamtproduktion von SF6-Gas spielt der Anteil von Windkraftanlagen zudem keine Rolle, erst recht nicht bei den Emissionen in die Umwelt: Diese ist laut Umweltbundesamt bei der Entsorgung von alten Schallschutzfenstern am höchsten, bei der das Gas nicht recycelt wird.

Behauptung: Die Entsorgung der Kunststoffasern der Rotorblätter ist ungeklärt.

Hier ist tatsächlich noch Forschungsbedarf! Nach sorgfältiger Separation gibt es für diverse Bestandteile etablierte metallurgische Verwertungsverfahren. Für aufbereitete Glas- und Carbonfasern ist der Einsatz in der Metallurgie ein anspruchsvolles Ziel, aber nicht ausgeschlossen.

Das Umweltbundesamt hält fest: Der hochwertigen Verwertung muss in aller Regel die Separation von carbon- und glasfaserverstärkten Kunststoffen sowie die Separation von Faser und Matrix vorausgehen. Während carbon- und glasfaserverstärkte Kunststoffe oftmals durch einfaches Sägen oder Schneiden getrennt werden können, erfordert die Matrix-Faser-Separation pyrolytische Verfahren. Für die Aufbereitung der etwas höherwertigen Carbonfasern konnte sich dieses Verfahren im industriellen Maßstab durchsetzen. Rückgewonnene Langfasern haben einen positiven Marktwert und können teilweise zu neuen Garnen und Geweben weiterverarbeitet werden. In der aktuellen Praxis werden Abfälle glasfaserverstärkter Kunststoffe einer Mitverwertung in Zementwerken oder der Hausmüllverwertung zugeführt.

Ein Forschungsteam der Michigan State University hat jetzt ein neues Verbundsystem als Material für die Rotorblätter vorgestellt. Sie verzichten auf altes Kunstharz, ersetzen es durch ein neues synthetisches Harz, und auch ein pflanzliches Harz kommt zum Einsatz. Das Material lässt sich im Labor leichter recyceln.

Behauptung: Status als Biosphärenreservat ist bedroht.

Leider wurde durch den lautstarken Protest von Landwirten der Beitritt Herrischrieds zum Biosphärenreservat verhindert. Insofern ist hier nichts bedroht!

Behauptung: Wegen Eisschlaggefahr sind Loipen und Wanderwege nicht nutzbar.

Unter Eiswurf an Windenergieanlagen wird der seltene Fall verstanden, dass an Rotoren gefrorenes Kondenswasser zu Boden fällt. Dafür müssten entsprechende meteorologische Bedingungen auf einen Anlagentyp treffen, dessen Rotoren noch nicht nach dem aktuellen Stand der Technik ausgerüstet sind. Das betrifft jedoch moderne Windräder so gut wie nicht mehr.

Florian Weber von der TÜV SÜD erklärt, durch eine Eisfallanalyse wird das Gefährdungspotenzial und die Funktionsfähigkeit eines Eiserkennungssystems bewertet. Bei potenziellen Risiken Maßnahmen werden ergriffen.

Hersteller bieten heute eine Reihe von technischen Lösungen gegen die Eisbildung an Rotorblättern. Die aufwändigste Form sind eingebaute Rotorblattheizungen. Bei dieser Technik sorgt ein Heizgebläse für einen warmen Luftstrom im Rotorinneren, der das Entstehen von Eis unterbindet oder das Abtauen beschleunigt. Diese Technik wird besonders in Regionen mit entsprechenden Höhen- oder Wetterlagen eingesetzt.

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Behauptung: Windanlagen verursachen Dürren.

Prof. Johannes Quaas vom Institut für Meteorologie der Universität Leipzigerläutert: Durch Windkraftanlagen wird keine zusätzliche Wärme in die Atmosphäre gebracht, sondern Luftschichten mit verschiedenen Temperaturen werden lediglich durchmischt. Vorhandenes wird also umsortiert. Effekte auf das globale Klima lassen sich durch Windkraftanlagen nicht nachweisen.

Bei einer modernen Anlage mit 200 Metern Rotordurchmesser ist ein Bereich bis maximal einem Kilometer von Turbulenzen betroffen, erklärt Dr. Astrid Ziemann vom Institut für Hydrologie und Meteorologie an der TU Dresden. „Wenn überhaupt, dann führen Windkraftanlagen zu einer zusätzlichen Wolkenbildung, sagt Prof. Dr. Stefan Emeis vom Karlsruher Institut für Technologie.

Behauptung: Infraschall kann im Umkreis von 20 km krank machen, weshalb Frankreich die

Baugenehmigungen entzogen hat.

Zuerst: Zahlreiche deutsche Webblogs verbreiten die Behauptung bezüglich Frankreichs. Diese Falschinformation wird auch gerne von AfD-PolitikerInnen geteilt. Das Urteil bezieht sich jedoch auf einen Formfehler bei Annahme des Protokolls zur Messung der akustischen Auswirkungen eines Windparks: Dies hätte Gegenstand einer vorherigen Anhörung der Öffentlichkeit sein müssen. Mit dem Urteil ficht das Verfassungsgericht also weder die Methode der Lärmmessung an, wie sie im Protokoll festgeschrieben ist, noch wurden Genehmigungen für Windkraftanlagen entzogen.

Von Infraschall wird gesprochen, wenn Töne ab einer Frequenz von unter 20 Hertz (Hz) für das Ohr nicht mehr hörbar sind. Solche Geräusche haben oft natürliche Ursachen, wie etwa Meeresrauschen, Erdbeben oder Lawinen. Und es gibt technische, menschengemachte Quellen: Maschinen, Fahrzeuge, Heizungen, Pumpen, Klimaanlagen und Flugzeuge.

Studien belegen, dass der Infraschall durch Windkraftanlagen deutlich geringer ist als zum Beispiel durch den Autoverkehr. Nach aktuellem Forschungsstand schließen Experten daher eine Gesundheitsgefahr durch Infraschall von Windkraftanlagen aus.

Das Bayreuther Zentrum für Ökologie- und Umweltforschung hat 2022 in einer Untersuchung festgehalten: Laut der aktuellen Studienlage gebe es keine wissenschaftliche Evidenz für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen.

Jedoch berichten immer wieder Betroffene, die länger Infraschall ausgesetzt sind, über Schlafstörungen, Schwindel, Kopfschmerzen oder das Gefühl: irgendetwas brummt. Dazu hat der klinische Psychologen Keith J. Petrie von der Universität Auckland in Neuseeland die Frage untersucht, ob die Psyche angesichts eines Windrades in der Nähe das Krankheitsempfinden triggert. Laut Petries Studie würden dadurch ungute Erwartungen stimuliert und so Symptome verursacht.

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